In den sensiblen Bereichen des Familienrechts und Erbrechts finden Sie
umfassende und schnelle Hilfe
durch Rechtsanwältin Xenia Weiß, Fachanwältin für Familienrecht
in Ehescheidungsangelegenheiten,
Unterhaltsauseinandersetzungen,
Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs,
bei der Vermögensauseinandersetzung und beim Zugewinnausgleich,
bei der Errichtung von Eheverträgen oder
der Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsfolgenverträgen
in der Gestaltung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
bei Fragen des Erb- und Pflichtteilsrechts und
auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge
Eine besondere Spezialisierung gilt für die Rückführung entführter Kinder
und für Verfahren mit grenzüberschreitenden Umgangs- und Sorgerechtskonflikten
nach den Vorschriften des Haager Kindesentführungsübereinkommens,
der Brüssel II a – Verordnung, des Haager Kinderschutzübereinkommens und
des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens.